Ulrich Lopatta 1. Vorsitzender des Walddörfer SV
Ulrich Lopatta 1. Vorsitzender des Walddörfer SV
1. September 2020

Aktuelle Corona-Lockerungen zum 01.09.2020

Freude über die 30-er-Regel für die Mannschaftssportarten - offene Fragen für viele andere Sportlerinnen und Sportler

Der Hamburger Senat hat am 25.08.2020 weitere Änderungen der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Ab 01.09.2020 sind für den Trainings- und Wettkampfbetrieb für Mannschaftssportarten 30 Spieler zugelassen, sowohl unter freiem Himmel als auch in den Hallen. Gleichzeitig gelten für alle übrigen Sportarten (Gesundheits- und Fitnesskurse, Kinderturnen etc.) die bisherigen Auflagen unverändert weiter.

Als Walddörfer SV begrüßen wir es sehr, dass der Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Metropolregion Hamburg wieder unter einheitlichen Bedingungen erfolgen kann. Gleichzeitig erscheint die hier vorgenommene Klassifizierung der Sportarten nicht plausibel und zielführend und lässt aus unserer Sicht viele Fragen offen:

Sportvereine sind Garanten für die Einhaltung von Regeln. Der Walddörfer SV beachtet bei der Wiederaufnahme des Sports alle behördlich vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Dokumentationspflichten. Er nimmt seine Verantwortung für seine Mitglieder und die soziale Gemeinschaft wahr und ernst. In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass gerade im Bereich Kinderturnen und Gesundheits- und Rehasport regelmäßige und ausreichende Sportangebote besonders wichtig sind.

Der Walddörfer SV unterstützt die Kritik der TopSportVereine Metropolregion und setzt sich für eine Überprüfung und Erweiterung der Änderungen (ggfs. in Form einer Auslegungshilfe) ein, die auch feste Sportgruppen anderer Sportarten einschliesst.

Wir freuen uns heute mit allen Mannschaftssportarten, die von der neuen Verordnung profitieren - für alle anderen bleiben wir am Ball und hoffen auf weitere Freigaben. Bis dahin bitten wir unsere Mitglieder um Geduld und Verständnis und setzen alles um, was im Rahmen der aktuellen Verordnung möglich ist.

Ulrich Lopatta

Artikel Heimatecho 02.09.2020

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