
Digitale Teilhabe - Aktuelle Änderungen auf unserer Website
Schon gesehen? Wir haben unsere Website optimiert, so dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen besser nutzbar ist.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen seit dem 28.06.2025, ihre Websites so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – auch mit Seh- oder kognitiven Einschränkungen – zugänglich sind.
Dazu gehören gut lesbare Schriftgrößen, ausreichend Kontraste zwischen Text und Hintergrund sowie eine klare, verständliche Struktur der Inhalte. Ziel ist es, die digitale Teilhabe zu verbessern und Barrieren im Alltag abzubauen, damit niemand auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Wir haben daraufhin unsere Website mit einem digitalen Evaluierungstool überprüft und folgende konkrete Änderungen und Verbesserungen vorgenommen:
- Einrichtung von Buttons zur Vergrößerung der Schrift und zur weiteren Kontrastverstärkung (inkl. Schwarz/Weiß-Modus)
- Allgemeine Kontrastverbesserungen
- Optimierung der Lesbarkeit für Screenreader (HTML-Markup der Formulare und Tabellenheader, Alternativtexte bei Bildern,
- Tastaturnavigation über die gesamte Seite ermöglicht
Auf diese Weise ist unsere Website nun für Menschen mit Einschränkungen noch leichter nutzbar. Probiert es gerne aus!