Nutzungsbedingungen Beachanlage Walddörfer SV
Unsere Beachsportanlagen sollen im Sinne des Sports möglichst vielen Nutzern zum Sportbetrieb offenstehen. Mit der Buchung erklären die Nutzer ihre Zustimmung zu folgenden Nutzungsbedingungen:
Zur Abwicklung eines geregelten Spielbetriebes sind alle Nutzer verpflichtet, sich über das Online-Buchungstool einzutragen. Die Sportanlage darf nur für den Buchungszeitraum und zu dem mit der Buchung verbundenen Zweck genutzt werden.
Allgemeine Platzregeln
- Alle Sportstätten sind pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und ordentlich zu hinterlassen. Müll ist zu entsorgen (für größere Müllmengen steht beim Parkplatz ein Container zur Verfügung).
- Glasflaschen sind auf der gesamten Anlage verboten.
- Auf der gesamten Anlage und in den Umkleiden herrscht Rauchverbot.
- Es gilt das Jugendschutzgesetz.
- Das Befahren der Anlagen sowie das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist untersagt.
- Tiere sind auf den Sportanlagen nicht gestattet.
- Die Toiletten befinden sich bei den Umkleiden/Duschen.
- Das Einschalten der Flutlichtanlage erfolgt nur bei Dunkelheit und nur auf den bespielten Plätzen.
- Alle Spieler sind verpflichtet, die erforderliche Platzpflege vorzunehmen.
- Nach der Nutzung müssen alle Eingänge sowie Gebäude verschlossen werden.
Beachsportanlage
- Das Betreten der Spielfelder ist nur barfuß oder mit Beachsocken erlaubt.
- Nach jeder Nutzung muss der Sand geebnet und von den Rändern Richtung Spielfeld gezogen werden sowie die Spielfeldlinien auszurichten.
- Vor dem Betreten der Umkleiden und Sanitäranlagen sind der Körper und die Kleidung von losem Sand zu reinigen.
Der Walddörfer Sportverein legt Wert auf ein respektvolles und kameradschaftliches Miteinander aller Nutzer ungeachtet ihrer Fertigkeiten.
Für abhandengekommene Gegenstände übernimmt der Walddörfer SV keine Haftung.
Mängel oder Schäden an den Sportstätten sind umgehend an haustechnik@walddoerfer-sv.de zu melden.
Unsere Mitarbeiter sind bei Verstößen gegen diese Regeln befugt, Verweise von der Anlage zu erteilen und das Hausrecht auszuüben. Bei Zuwiderhandlungen dieser Ordnung, die eine weitere Nutzung einschränken oder ausschließen, können die zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes nötigen Kosten dem Verursacher auferlegt werden.
Der Vorstand