Aktuelle Corona-Bestimmungen Österreich
Aktuelle Corona-Bestimmungen Österreich
15. November 2021

Aktuelle Corona-Bestimmungen Österreich

Aktuelle Corona Bestimmungen Österreich Stand November 2021 / Skireisen 2022: Ab dem 15.11.2021 gelten folgende Richtlinien für Hotellerie, Gastronomie und Skigebiete: 2G - GEIMPFT - GENESEN

Der Nachweis einer geringen epidemologischen Gefahr ist für alle Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zu erbringen durch:

1. GEIMPFT

Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.

Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:

Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 270 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein.

Immunisierung durch eine Impfung:

Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem mit nur einer Dosis zugelassenen Impfstoff gilt der Impfnachweis für 270 Tage.
Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Januar 2022 ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.

Immunisierung durch Impfung von Genesenen:

Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test (PCR-Test) vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem zugelassenen Impfstoff für 270 Tage.

Weitere Impfungen („3. Dosis"):

Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 270 Tage.
Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung, bei der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.

2. GENESEN

Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage.

Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.

Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines 2G/3G Nachweises befreit.

Mit freundlichen Grüßen

Der Skivorstand

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