Verhaltens- und Hygieneregeln zur Teilnahme an Sportangeboten des Walddörfer SV - Schutzkonzept
Für die Teilnahme an Sportangeboten des Walddörfer SV gelten für Trainer*innen und Teilnehmer*innen folgende Leitlinien.
Schutzkonzept des Walddörfer Sportvereins- Stand: 02. April 2022
Allgemeines
Das Schutzkonzept hat zum Ziel durch mögliche Unterbrechungen von Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit aller Mitglieder und Mitarbeiter zu schützen, sowie ein größtmögliches Sportprogramm zu ermöglichen. Es wird regelmäßig den aktuellen Beschlüssen des Hamburger Senats sowie den Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zum aktuellen Verlauf der Corona-Pandemie angepasst. Aktuelle Grundlage für dieses Schutzkonzept ist die Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 31.03.2022.
Dieses Schutzkonzept gilt für eigene, angemietete, überlassene und private Sportstätten, die vom Walddörfer SV genutzt werden.
Den nachfolgend aufgeführten Regeln und Maßnahmen ist unbedingt Folge zu leisten!
Bei Zuwiderhandlung sind die Lehrkräfte und Mitarbeiter des Walddörfer SV dazu berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Sollten bei Kontrollen des Ordnungsamtes Verstöße auftreten, ist auch eine Schließung durch die Behörde möglich. Deshalb und zum Wohle aller ist den folgenden Punkten unbedingt Folge zu leisten.
Zutritt und Nutzung der Sportstätten
Die Zugangsvoraussetzungen unter der 3G-Regel entfallen für den Indoorsport, d.h. es muss kein Test und kein Genesenen- und Impfstatus mehr kontrolliert werden.
Beim Betreten und Verlassen der Sportstätten (Hallen, Wegen, Umkleiden) sowie im gesamten Walddörfer Sportforum ist weiterhin eine FFP2-Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Tragen eines solchen Schutzes beim Sporttreiben ist nicht vorgeschrieben.
Der Zutritt zum Walddörfer Sportforum ist ausschließlich über den Haupteingang gestattet.
Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist oder die Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen die Sportanlagen nicht betreten und nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Zu den bekannten Symptomen zählen unter anderem leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für regelhaft zehn Tage isolieren.
Allgemeines Verhalten beim Sport
Auch weiterhin gilt die Einhaltung allgemeiner Schutz- und Hygieneregeln:
- Vor und nach dem Sporttreiben sind die Hände zu desinfizieren. Hierzu stellt der Walddörfer SV Desinfektionsmittel zur Verfügung. Sollte kein Desinfektionsmittel mehr vorhanden sein, sind Trainer, Übungsleiter oder Mitarbeiter des Walddörfer SV zu informieren.
- Die gängigen Hygiene-Empfehlungen auf Basis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind dauerhaft einzuhalten. Siehe hierzu auch Anlage 1. Dazu zählen unter anderem:
- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen (mind. 20 Sekunden)
- Die Hände aus dem Gesicht fernhalten - Richtige Hust- und Niesetikette
- Für die Durchführung von Sportangeboten entfallen die bisherigen Abstandsgebote und Gruppenbegrenzungen.
Veranstaltungen
Bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen besteht FFP2-Maskenpflicht.
In der Gastronomie kann die FFP2-Maske am festen Steh- bzw. Sitzplatz abgenommen werden.
Nachweis- und Meldepflichten
Bei Auftreten von Symptomen nach Teilnahme an einem Sportangebot der Walddörfer SV telefonisch unter 040-64 5062-0 bzw. oder per E-Mail info@walddoerfer-sv.de zu informieren.