Selbstverteidigung
Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet. Notwehr ist das Recht, die Selbstverteidigung im angemessenen Verhältnis zur unmittelbaren rechtswidrigen Bedrohung auszuüben.
Unsere Selbstverteidigungs-Workshops vermitteln praxisnahe Strategien, um Gefahren frühzeitig zu erkennen, Konflikten vorzubeugen und im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben.