25. März 2021

Corona-Update zum 22.03.2021

Tennisspiel auf der Anlage Berner Au mit Online-Registrierung und Einhaltung der Hygieneregeln weiterhin möglich.

Der Hamburger Senat hat am 19.03.2021 seine Corona-Verordnung aktualisiert.

Darin heißt es zum Thema Sport unter §20

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie der Badebetrieb in öffentlichen und privaten Schwimmbädern sind untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Fußball- und Tennishallen, Schießstände).

(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Ausübung von Sport im Freien insbesondere auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Haushalts (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1) sowie für höchstens zehn Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig; das Abstandsgebot nach § 3 Absatz 2 Satz 1 findet hierbei keine Anwendung.

In den Fällen der Sätze 1 und 2 gelten die folgenden Vorgaben:

  1. die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 sind einzuhalten,
  2. auf privaten Sportanlagen sind die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer nach Maßgabe des § 7 zu erheben,
  3. die Benutzung von Umkleideräumen und Duschen auf und in Sportanlagen ist untersagt; abweichend hiervon ist die Öffnung und Nutzung von Toiletten unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.

Der Tennisbetrieb auf unseren Tennisplätze an der Berner Au kann demnach auch unter der aktuellen Verordnung fortgesetzt werden. Eine Online-Buchung der Plätze bleibt zwingende Voraussetzung für die Nutzung. Das Hygiene- und Schutzkonzept ist einzuhalten.

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